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Regalinspektion nach DIN EN 15635

Regale unterliegen als Arbeitsmittel der Prüfungspflicht. Nach den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung § 10 müssen Regale von befähigten Personen (Regalinspekteuren) regelmäßig geprüft werden.
Der Gesetzgeber schreibt hier regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durchgeführt werden müssen.
Seit dem 01.08.2009 hat der Ablauf einer solchen Inspektion gemäß den Vorgaben des europäischen Normenentwurfs DIN EN 15635 zu erfolgen.
Walter Kraus & Sohn hat direkt auf diese Maßgabe reagiert und bietet Ihnen die Regalinspektion durch unsere zertifizierten Regalinspekteure im Hause an. Die Prüfung erfolgt während des laufenden Geschäftsbetriebes. Wir übernehmen auf Wunsch im Anschluss daran auch die erforderlichen Wartungs- bzw. Instandsetzungsarbeiten.

Gerne erhalten Sie von uns auch Auskunft über den Sicherheitsstandard von Neuregalen, wenn Sie sich in der Anschaffungsphase befinden. 

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